Abmahnung arbeit nicht angetreten Abmahnung wegen Nichtantreten am Arbeitsplatz Jeder Arbeitsvertrag enthält Regeln und Verhaltensweisen, die vom Arbeitnehmer zu beachten sind. Werden die Vorschriften umgangen, stellt dies ein Fehlverhalten dar, welches Konsequenzen nach sich zieht. 1 Folgen einer nicht erfolgten Arbeitsanmeldung Der Arbeitsvertrag hält alle notwendigen Regeln und Verhaltensweisen fest, die für einen reibungslosen Arbeitsablauf sorgen sollen. Darunter fallen ebenso die wichtigsten Pflichten, die sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu erfüllen haben. 2 Abmahnung: Was tun, wenn man nicht zur Arbeit erschienen ist? Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen. Die Rechtsfolgen dieses Verhaltens hängen davon ab,. 3 Rechte und Pflichten bei Nichterscheinen am Arbeitsplatz Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage sind die im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelten Arbeitszeiten. Ist dort nichts festgelegt, liegen meist Weisungen des Arbeitsgebers zum Arbeitsbeginn vor. 4 Grundsätzlich soll eine Abmahnung auf ein fehlerhaftes Verhalten hinweisen und Sie als Arbeitnehmer auffordern, dies zu unterlassen. Vor allem wenn die Warnfunktion nicht die entsprechende Reaktion auslöst, gilt die Abmahnung als Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung. 5 August Auch ein unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule kann abgemahnt werden. Sie riskieren Ihren Ausbildungsplatz. Im Arbeitsrecht dienen Abmahnungen dazu, auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Viele Arbeitnehmer sitzen dabei einem Irrglauben auf: Nämlich, dass nur sie von Ihrem Arbeitgeber abgemahnt werden dürfen. 6 Eine Abmahnung wird im Übrigen nicht nur ausgesprochen, wenn es um das unentschuldigte Fernbleiben vom Arbeitsplatz oder um das unerlaubte Fernbleiben vom Dienst geht, sondern auch unentschuldigtes Fehlen an der Berufsschule kann zu einer Abmahnung führen. Auch unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz kann mit einer Abmahnung gerügt werden. 7 Der Arbeitnehmer muss die Abwesenheit begründen können. Eine Abmahnung besteht bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber rechtzeitig informieren. Die Abmahnung muss schriftlich und eindeutig formuliert sein. Die Verjährungsfrist bei einer Abmahnung beträgt 6 Monate. 8 In der Abmahnung muss der Sachverhalt möglichst konkret geschildert und aufgezeigt werden, gegen welche arbeitsvertragliche Pflicht dieses Verhalten verstößt. Sodann ist darauf hinzuweisen, dass ein entsprechendes Verhalten nicht geduldet wird und im Wiederholungsfalle ggf. sogar eine Kündigung in Betracht kommt. 9 Eine Abmahnung ist grundsätzlich entbehrlich, wenn. sie unmittelbar den Vertrauensbereich betrifft (z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber, grobe Beleidigungen von Vorgesetzten oder Arbeitgeber, Verrat von Betriebsgeheimnissen, Annahme von Schmiergeldern, Androhung einer künftigen Erkrankung). 10