35a estg nicht umlagefähige kosten 35a EStG: Welche Kosten sind nicht umlagefähig? Unsere Autoren. Kostenlos registrieren. 1 Nicht umlagefähige Kosten nach § 35a EStG Der Mieter kann aus dem Mietverhältnis heraus bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerarbeiten steuerlich geltend machen. Eine Pflicht für den Vermieter zum Ausstellen einer steuerlichen Bescheinigung gibt es nicht. 2 § 35a EStG: Abgrenzung umlagefähiger und nicht umlagefähiger Kosten Mieterberatung in allen Bezirken, Schriftverkehr mit Vermietern, Mietrechtsschutz für Gerichtsverfahren, Informationen zum Mietrecht und zur Wohnungspolitik. Das bedeutet, dass ein Mieter nicht nur für von ihm beauftragte Handwerkerleistungen in seiner Wohnung siehe dazu unter A , sondern auch für an den Vermieter gezahlte Betriebskosten Aufwendungen steuermindernd geltend machen kann. 3 Steuerliche Behandlung nicht umlagefähiger Kosten gemäß § 35a EStG Im Gewerberaummietrecht ist die Umlagefähigkeit umfassender. Hier können bei entsprechender Vereinbarung alle erdenklichen Kosten auf den Mieter umgelegt werden z. 4 Aktualisiert am Oktober Das Wichtigste in Kürze Du kannst Teile der Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Deines Haushalts ausführen würden, von der Steuer absetzen, wenn Du damit eine Firma oder einen Selbstständigen beauftragst. Damit lassen sich bis zu Euro Steuern sparen. 5 § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. 6 Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) gilt nur für den angefallenen Arbeitslohn sowie Maschinen-, Fahrtkosten und Aufwendungen für Verbrauchsmittel sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer. Wichtig. 7 Gemäß § 35a Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 1 EStG ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen zudem, "dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat"und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt. 5. 8 Fordert § 35a EStG für den Abzug von Handwerkerleistungen, dass die Leistungen zugunsten eines Wirtschaftsguts erbracht werden, das im (wirtschaftlichen) Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder an dem der Steuerpflichtige ein (obligatorisches) Nutzungsrecht hat (hier: durch Steuerpflichtigen beauftragte und gezahlte Dachsanierung für eigenen i. 9 Steuerermäßigung. § 35a Abs. 1 EStG. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i.S.d. § 8a SGB IV, die im Haushaltsscheckverfahren abgerechnet werden (Arbeitsentgelt bis zu EUR monatlich) 20 % der begünstigten Aufwendungen, höchstens EUR jährlich. § 35a Abs. 2 EStG. 10